Leistungen speziell für Privatpersonen

Gerne biete ich Ihnen die komplette Abwicklung Ihrer privaten Steuererklärung an. Meine Kanzlei ermittelt für Sie die Einkünfte aus Ihrer Angestelltentätigkeit, Kapitalvermögen, Immobilien, Renten oder privaten Veräußerungsgeschäften.

Für umfangreiches Kapital- und Immobilienvermögen biete ich Ihnen eine private Buchführung an und erstelle für Sie eine übersichtliche Vermögensbilanz.

Gerne berate ich Sie persönlich und individuell, insbesondere bei außerordentlichen Einkünften für mehrere Jahre (z. B. Bonuszahlungen oder Abfindungen).

Darüber hinaus biete ich Ihnen eine private Vermögens- und Finanzplanung an. Sie möchten wissen, wo Sie heute und in fünf Jahren stehen? Ob Sie schuldenfrei in den Ruhestand gehen können oder ob Ihre Altersvorsorge ausreicht? Meine Kanzlei stellt Ihnen Ihre wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse übersichtlich und transparent auf.

Honorar meiner Kanzlei

Die Vergütung eines Steuerberaters bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Anhand von Kriterien - wie der Art der Tätigkeit, dem Zeitaufwand, dem Gegenstandswert - ermittelt sich die Gebühr für die Dienstleistung.

Meine Kanzlei legt Wert auf eine faire und angemessene Gebühr. Sofern nicht eine einfache oder komplexe Tätigkeit vorliegt, wird in der Regel die Mittelgebühr verwendet. Darüber hinaus werden bestimmte Beratungsleistungen anhand einer Zeitgebühr berechnet.

In Einzelfällen kann das Honorar - abweichend von der gesetzlichen Regelung - nach einer Zeitgebühr oder einer festen Vergütung vereinbart werden. Hierbei wird ein angemessenes Verhältnis zur Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko berücksichtigt.

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